Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der KITO Armaturen GmbH

Allgemeine Verkaufsbedingungen: Download als PDF (Stand: 08/2020)
Allgemeine Einkaufsbedingungen: Download als PDF (Stand: 09/2020)

Allgemeine Verkaufsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen soweit nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die unseren Verkaufsbedingungen widersprechen, gelten nur insoweit, als wir ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

1.2 Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen. § 354 a HGB bleibt unberührt.

1.3 Der Verkauf, Weiterverkauf und die Disposition der Lieferungen und Leistungen sowie jedweder damit verbundener Technologie oder Dokumentation kann dem deutschen, EU-, US-Exportkontrollrecht und ggf. dem Exportkontrollrecht weiterer Staaten unterliegen. Ein Weiterverkauf in Embargoländer bzw. an gesperrte Personen bzw. an Personen, welche die Lieferungen und Leistungen militärisch, für ABC-Waffen oder für Kerntechnik verwenden oder verwenden können, ist genehmigungspflichtig. Der Kunde erklärt mit der Bestellung die Konformität mit derlei Gesetzen und Verordnungen sowie, dass die Lieferungen und Leistungen nicht direkt oder indirekt in Länder geliefert werden, die eine Einfuhr dieser Waren verbieten oder einschränken. Der Kunde erklärt, alle für die Ausfuhr bzw. Einfuhr notwendigen Genehmigungen zu erhalten.

2. Angebote/Auftragsbestätigung/Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet haben. Offensichtliche Angebotsfehler können von uns vor Auftragsannahme berichtigt werden.

2.2 Verträge mit uns kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Bei fehlender schriftlicher Auftragsbestätigung gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung. Mündliche Abreden vor und nach Vertragsschluss sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich durch uns bestätigt werden. Tritt nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögens- und/oder Liquiditätsverhältnissen des Kunden ein oder werden solche bei Vertragsschluss bereits vorhandenen Umstände erst nachträglich bekannt, können wir vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde trotz Aufforderung zur Leistung Zug um Zug nicht zur Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung bereit ist.

3. Auskünfte, Beratungen
Auskünfte und Beratungen im Zusammenhang mit unseren Lieferungen und Leistungen erfolgen aufgrund unserer bisherigen Erfahrungen. Die hierbei angegebenen Werte, insbesondere auch Leistungs-angaben, sind in Versuchen unter laborüblichen Bedingungen ermittelte Durchschnittswerte. Eine Verpflichtung zur genauen Einhaltung der Werte und Anwendungsmöglichkeiten können wir nicht übernehmen. Für eine etwaige Haftung gilt Ziffer 10 dieser Bedingungen.

4. Stornierungen
Nach erfolgter Auftragsbestätigung ist eine vollständige oder teilweise Stornierung einer Bestellung nur zulässig, wenn wir der Stornierung zustimmen. Wird ein Vertrag auf Wunsch des Kunden einvernehmlich aufgehoben/storniert, so hat der Kunde uns alle bis zum Zeitpunkt der Aufhebung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, auch wenn dies in der Aufhebungsvereinbarung nicht gesondert vereinbart ist.

5. Preise

5.1 Maßgebend sind ausschließlich die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.

5.2 Sämtliche Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer, die der Kunde in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten hat.

5.3 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist, gelten unsere Preise jeweils ab Werk Braunschweig. Der Protesterhebung angenommen.

6. Lieferung

6.1 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, liefern wir ab Werk Braunschweig.

6.2 Lieferfristen gelten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung als vereinbart. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor eindeutiger Klärung aller Einzelheiten des Auftrages unter Beibringung etwa erforderlicher Bescheinigungen. Sie gelten mit der fristgerechten Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann.

6.3 Bei Fristen und Terminen, die in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich als fest bezeichnet sind, kann uns der Kunde zwei Wochen nach deren Ablauf eine angemessene Frist zur Lieferung/Leistung setzen. Erst mit Ablauf dieser Nachfrist können wir in Verzug geraten.

6.4 Fristen und Termine verlängern sich unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Kunden um den Zeitraum, um den der Kunde seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt. Im Falle einer Pflichtverletzung durch uns haften wir für Schäden nur nach Maßgabe von Ziffer 10 dieser Bedingungen.

6.5 Wir behalten uns die Lieferung durch unsere eigenen Fahrzeuge vor.

6.6 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, wenn diese dem Kunden zumutbar sind.

6.7 Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag nach zweimaliger erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, es sei denn, dass das Hindernis nur vorübergehender Natur und die Verschiebung des Leistungstermins dem Kunden zumutbar ist.

6.8 Steht dem Kunden ein vertragliches oder gesetz-liches Rücktrittsrecht zu und setzen wir dem Kunden für dessen Ausübung eine angemessene Frist, so erlischt das Rücktrittsrecht, wenn nicht der Rücktritt vor dem Ablauf der Frist erklärt wird.

6.9 Lieferzeiten verschieben bzw. verlängern sich in Fällen höherer Gewalt (z.B. Krieg, politische Unruhen, Terroranschläge, Naturkatastrophen, Pandemien) sowie beim Eintreten sonstiger zufälliger Hindernisse, die für uns unvorhersehbar und von unserem Willen unabhängig sind, gleichviel ob diese in unserem Werk oder bei unseren Unterlieferanten eintreten (z.B. Streik, Aussperrung, Brandschaden, behördliche Maßnahmen und sonstige Betriebsstörungen, Materialbeschaffungs-schwierigkeiten, Transporthindernisse), um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Vorab vereinbarte Pönale werden in diesen Fällen ausgesetzt.

7. Versand, Gefahrenübergang

7.1 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, erfolgen Versand und Transport auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an, die den Transport ausführende Person übergeben worden ist.

7.2 Verzögert sich die Versendung der Lieferung aus Gründen, die beim Kunden liegen, geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden über. Lagerkosten nach Gefahrenübergang trägt der Kunde. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

7.3 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz der uns entstehenden Aufwendungen zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.

8. Zahlung

8.1 Zahlungen haben innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum bzw. Versandbereitschaftsmeldung bei Selbstabholer zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Geldes an. Wechsel und Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung und werden ohne Verpflichtung zur rechtzeitigen Vorzeigung und Protesterhebung angenommen. Sonstige Skonto-Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Zustimmung.

8.2 Wir sind berechtigt, ab Eintritt des Zahlungsverzuges, wenn Sie Kaufmann sind, ab dem Fälligkeitstag Verzugszinsen in Höhe von 9 (bei Verbrauchern 5) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. zu fordern, unbeschadet der Möglichkeit einen höheren, tatsächlichen Schaden geltend zu machen.

8.3 Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Kunden sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

8.4 Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig im Falle des Zahlungsverzuges, Wechselprotestes oder der Zahlungseinstellung des Kunden. In allen genannten Fällen sind wir auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und, wenn die Vorauszahlung oder Sicherheit nicht binnen zwei Wochen geleistet wird, ohne erneute Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

8.5 Bei Auslandsüberweisungen sind alle anfallenden Bankgebühren bzw. Überweisungskosten vom Käufer vollständig zu tragen.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, aus dem der Lieferung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis.

9.2 Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Kunden steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Wertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziffer 7.1.

9.3 Der Kunde ist nur im Rahmen eines ordnungs-gemäßen Geschäftsbetriebes, und solange er nicht in Verzug ist, berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu verarbeiten, mit anderen Sachen zu verbinden und zu vermischen oder weiter zu veräußern. Jede anderweitige Verfügung über die Vorbehaltsware ist unzulässig. Von dritter Seite vorgenommene Pfändungen oder sonstige Zugriffe auf die Vorbehaltsware sind uns unverzüglich anzuzeigen. Alle Interventionskosten gehen zu Lasten des Kunden, soweit sie von dem Dritten nicht eingezogen werden können. Stundet der Kunde seinem Abnehmer den Kaufpreis, so hat er sich gegenüber diesem das Eigentum an der Vorbehaltsware zu den gleichen Bedingungen vorzubehalten, unter denen wir uns das Eigentum bei Lieferung der Vorbehaltsware vorbehalten haben. Anderenfalls ist der Kunde zur Weiterveräußerung nicht ermächtigt.

9.4 Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits hiermit an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Der Kunde ist zu einer Weiterveräußerung nur berechtigt und ermächtigt, wenn sichergestellt ist, dass die ihm daraus zustehenden Forderungen auf uns übergehen.

9.5 Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren, zu einem Gesamtpreis veräußert, so erfolgt die Abtretung der Forderung aus der Veräußerung in Höhe des Rechnungswertes unserer jeweils veräußerten Vorbehaltsware.

9.6 Wird die abgetretene Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen, so tritt der Kunde bereits hiermit einen der Höhe nach dieser Forderung entsprechenden Teil des Saldos einschließlich des Schlusssaldos aus dem Kontokorrent an uns ab.

9.7 Der Kunde ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen ermächtigt. Wir sind zum Widerruf berechtigt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns nicht ordnungsgemäß nachkommt. Liegen die Voraussetzungen für die Ausübung des Widerrufsrechtes vor, hat der Kunde auf unser Verlangen hin uns unverzüglich die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug der Forderungen erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszu-händigen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Wir sind auch selbst zur Abtretungsanzeige an den Schuldner berechtigt.

9.8 Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als fünfzig (50) Prozent, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

9.9 Wenn wir den Eigentumsvorbehalt geltend machen, so gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Das Recht des Kunden, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht erfüllt.

10. Gewährleistung

10.1 Die beanstandete Ware ist uns in der Original- oder einer gleichwertigen Verpackung zur Überprüfung zurückzusenden. Bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge beheben wir die Mängel im Wege der Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache; dabei tragen wir nur die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Kosten.

10.2 Wir sind berechtigt, die Nacherfüllung nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verweigern. Die Nacherfüllung kann auch dann verweigert werden, wenn uns der Kunde nicht auf unsere Aufforderung hin die beanstandete Ware zugesendet hat.

10.3 Der Kunde kann Rücktritt vom Vertrag oder Herabsetzung der Vergütung nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen, jedoch frühestens nach erfolglosem Ablauf von zwei vom Kunden gesetzten angemessenen Fristen zur Nacherfüllung, es sei denn, die Fristsetzung zur Nacherfüllung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. Im Falle des Rücktritts haftet der Kunde bei Vorsatz und jeder Fahrlässigkeit für Verschlechterung, Untergang und nicht gezogene Nutzungen.

10.4 Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie im Sinne von § 444 BGB (Erklärung des Verkäufers, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass der Verkäufer verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will) richten sich die Rechte des Kunden ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

10.5 Für etwaige Schadens- und Aufwendungs-ersatzansprüche des Kunden gelten die Bestimmungen in Ziffer 10.

10.6 Alle Angaben über unsere Produkte, insbesondere die in unseren Angeboten und Druckschriften enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß- und Leistungsangaben, sind als annähernd zu betrachtenden Durchschnittswerten. Sie sind keine Beschaffenheits-garantie, sondern Beschreibungen oder Kennzeich-nungen der Ware.

10.7 Soweit nicht Grenzen für Abweichungen ausdrücklich in der Auftragsbestätigung vereinbart worden sind, sind in jedem Falle branchenübliche Abweichungen zulässig.

10.8 Eine Gewährleistung für Mängel an der gelieferten Ware, die ihre Ursache im üblichen Verschleiß haben, ist ausgeschlossen. Bei Waren, die als deklassiertes oder gebrauchtes Material verkauft worden sind, stehen dem Käufer keine Ansprüche wegen etwaiger Mängel zu.

10.9 Wenn unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Lieferungen oder Leistungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung, es sei denn, dass der Kunde nachweist, dass der Mangel hierauf nicht beruht.

10.10 Ist der Kunde Kaufmann, ist er verpflichtet, Mängelrügen schriftlich oder per Email zu erheben.

10.11 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate (24 Monate bei Verbrauchern). Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens wegen eines von uns zu vertretenden Mangels gerichtet oder auf unser vorsätzliches oder grobes Verschulden gestützt sind.

11. Rechte an Software

11.1 Sämtliche Programme bleiben unser Eigentum. Programme, Dokumentationen und nachträgliche Ergänzungen dürfen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht werden und –auch für eigene Zwecke vorbehaltlich einer Sicherungskopie– weder kopiert noch irgendwie anders dupliziert werden.

11.2 An Programmen und dazugehörigen Doku-mentationen und nachträglichen Ergänzungen wird ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Benutzungsrecht zum internen Betrieb der Ware, für die Programme geliefert werden, eingeräumt. Für Programme und Dokumentationen, die im Auftrag des Käufers angefertigt werden und unsere Lieferung darstellen, werden dem Käufer in gewünschter Anzahl Einzellizenzen für Endkunden im Umfang eines nicht ausschließlichen und nicht übertragbaren Nutzungs-rechts gewährt.

11.3 Quellprogramme werden in der Regel nicht zur Verfügung gestellt, ihre Überlassung erfolgt nur aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

12. Haftungsbegrenzung

12.1 Im Falle einer Pflichtverletzung, bei mangelhafter Lieferung oder unerlaubter Handlung, haften wir auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz –vorbehaltlich weiterer vertraglicher der gesetzlicher Haftungs-voraussetzungen– nur bei Vorsatz, grober Fahr-lässigkeit sowie bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Vertragspflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet). Jedoch ist unsere Haftung im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertrags-pflicht auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt.

12.2 Für Verzugsschäden haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe von bis zu 5 % des mit uns vereinbarten Kaufpreises.

12.3 Die in den Ziffern 10.1 – 10.2 enthaltenen Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Sache im Sinne des § 444 BGB (siehe Ziffer 9.4), im Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels, im Fall von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

12.4 Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens in einem Jahr (bei Verbraucher zwei Jahre) seit Ablieferung der Sache an den Kunden, im Fall der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen. Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht im Fall einer Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit und in den in Ziffer 10.3 genannten Fällen.

12.5 Ist der Kunde ein Zwischenhändler für die an ihn gelieferte Sache und der Endabnehmer der Ware ein Verbraucher, gelten für die Verjährung eines etwaigen Rückgriffs-anspruches des Kunden gegen uns die gesetzlichen Bestimmungen.

12.6 Bei Lieferung von Software haften wir für den Verlust oder die Veränderung von Daten, die durch das Programm hervorgerufen worden sind, nur in dem Umfang, der auch dann unvermeidbar wäre, wenn der Kunde seiner Datensicherungspflicht in adäquaten Intervallen, mindestens jedoch täglich, nachgekommen wäre.

13. Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte

13.1 An Angeboten, Zeichnungen, von uns angefertigten technischen Ausarbeitungen und anderen Unterlagen, die dem Kunden überlassen werden, behalten wir uns auch nach deren Aushändigung an den Kunden Eigentums-, Urheber- und sonstigen Leistungsschutzrechte ausdrücklich vor. Der Kunde darf die Unterlagen und sonstigen Leistungen von uns für das vertragsgegenständliche Werk ohne unsere Mitwirkung unter Wahrung von eventuellen Urheberpersönlichkeitsrechten etc. über den Vertragsgegenstand hinaus nicht weiterverwenden, weiternutzen und ändern. Insbesondere ist es ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch uns nicht erlaubt, sämtliche Verwertungs-, Nutzungs- und Änderungsrechte im vorerörterten Sinne selbst weiterzuverwenden oder an Dritte zu übertragen.

13.2 Falls gegen den Kunden Ansprüche wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder eines Urheberrechts erhoben werden, weil er unsere Lieferung/Leistung in der vertraglich bestimmten Art und Weise benutzt, verpflichten wir uns, dem Kunden das Recht zum weiteren Gebrauch zu verschaffen. Voraussetzung dafür ist, dass der Kunde uns unverzüglich schriftlich über derartige Ansprüche Dritter unterrichtet und uns alle Abwehrmaßnahmen und außergerichtlichen Maßnahmen vorbehalten bleiben. Sollte unter diesen Voraussetzungen eine weitere Benutzung unserer Lieferung/Leistung zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen nicht möglich sein, gilt als vereinbart, dass wir nach unserer Wahl entweder die Lieferung/Leistung zur Behebung des Rechtsmangels abwandeln oder ersetzen oder die Lieferung/Leistung zurücknehmen und den an uns entrichteten Kaufpreis, abzüglich eines das Alter der Lieferung/Leistung berücksichtigenden Betrages, erstatten.

13.3 Weitergehende Ansprüche wegen Schutz- oder Urheberrechtsverletzungen stehen dem Kunden nicht zu, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt sind und eine Verletzung sonstiger Vertragspflichten weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgte. Wir haben keine Verpflichtungen gemäß Ziffer 11.1, falls Rechtsverletzungen dadurch hervorgerufen werden, dass unsere Lieferung/Leistung nicht in der vertraglich bestimmten Art und Weise verwendet oder zusammen mit anderen als unseren Lieferungen/Leistungen eingesetzt wird.

14. Entsorgung

14.1 Der Kunde hat unsere warenbegleitenden Informationen bei der Entsorgung der Ware zu beachten und sicherzustellen, dass die Ware ordnungsgemäß, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, entsorgt wird.

14.2 Ist der Kunde ein Unternehmer, ist er verpflichtet, die Entsorgung auf eigene Kosten vorzunehmen. Bei Weiterverkauf der Ware oder deren Bestandteilen, hat der Kunde diese Verpflichtung auf den nächsten Käufer zu übertragen. Ist der Kunde ein Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich der Entsorgung.

15. Vertraulichkeit und Datenschutz

15.1 Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

15.2 Wir weisen darauf hin, dass wir personenbezogene Daten speichern, die mit unserer Geschäftsbeziehung zu Ihnen zusammenhängen und diese Daten auch an Kreditversicherer und Auskunfteien übermitteln.

15.3 Zur weiteren Auftragsabwicklung und Angebotsabgabe werden die Kundendaten (Anschrift, Ansprechpartner…) an die jeweiligen Vertretungen weitergegeben.

15.4 Sofern es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt, willigt der Kunde darin ein, dass die im Rahmen der Auftragserfassung/ -bearbeitung/-abwicklung und Kundenbetreuung – nachfolgend die „ZWECKE” – erhobenen personenbezogenen Daten – nachfolgend die „DATEN“ – durch uns verarbeitet. Des Weiteren führen wir statistische Auswertungen zum Zwecke der Marktforschung durch. Wir verwenden die DATEN nur dann zu Marketingzwecken, sofern entweder eine Rechtsvorschrift dies erlaubt oder der Kunde seine Einwilligung erteilt hat. Der Kunde kann die Nutzung der DATEN für Marketingzwecke jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen.

16. Sonstiges

16.1 Gerichtsstand ist, sofern Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, Braunschweig. Wir sind jedoch berechtigt, Sie auch an Ihrem Sitz in Anspruch zu nehmen.

16.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsvorschriften des deutschen Internationalen Privatrechts.

16.3 Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht

 

 Allgemeine Einkaufsbedingungen

1.Geltungsbereich

1.1 Für Ihre Lieferungen und Leistungen an uns gelten diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen soweit nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen wurden.

1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lieferanten, die unseren Geschäftsbedingungen widersprechen, gelten nur insoweit, als wir ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

2.Bestellungen

2.1 Unsere Bestellungen und Änderungen oder Ergänzungen zu den Bestellungen bedürfen der Schrift- oder Textform.

2.2 Wir sind berechtigt, unsere Bestellung kostenfrei zu widerrufen, wenn Sie uns diese nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt unverändert bestätigen.

3.Fristen und Folgen von Fristüberschreitungen

3.1 Vereinbarte Fristen für die Lieferungen und Leistungen sind verbindlich. Sind Verzögerungen zu erwarten oder eingetreten, so haben Sie uns sofort schriftlich zu benachrichtigen.

3.2 Liefern oder leisten Sie auch nicht innerhalb einer von uns gesetzten Nachfrist, sind wir berechtigt, auch ohne Androhung, die Annahme abzulehnen, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Zum Rücktritt sind wir auch dann berechtigt, wenn Sie die Verzögerung nicht verschuldet haben. Die uns durch Ihren Verzug, insbesondere durch eine deshalb notwendige anderweitige Eindeckung, entstehenden Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.

3.3 Das Recht, eine vereinbarte Vertragsstrafe wegen nicht gehöriger Erfüllung zu verlangen (§ 341 BGB), behalten wir uns bis zur Schlusszahlung vor.

4.Preise

4.1 Die Preise sind Festpreise. Sie schließen sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit den von Ihnen zu erbringenden Lieferungen und Leistungen ein.

5.Abwicklung und Lieferung

5.1 Unteraufträge dürfen Sie nur mit unserer Zustimmung vergeben, soweit es sich nicht lediglich um Zulieferung marktgängiger Teile handelt. Lieferabrufe sind hinsichtlich der Art und Menge der abgerufenen Ware sowie der Lieferzeit verbindlich. Teillieferungen bedürfen unserer Zustimmung.

5.2 Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizufügen, der unsere Bestellnummer sowie die Bezeichnung des Inhalts nach Art und Menge angibt.

5.3 Die Lieferung der Ware erfolgt in der Regel in handelsüblicher Einweg-Standardverpackung. Bei Verwendung von Mehrweg-Verpackung haben Sie die Verpackung leihweise zur Verfügung zur stellen. Die Rücksendung erfolgt auf Ihre Kosten und Ihr Risiko. Erklären wir uns ausnahmsweise mit der Übernahme der Verpackungskosten einverstanden, sind diese zum nachweisbaren Selbstkostenpreis zu berechnen.

5.4 Bei Geräten sind eine technische Beschreibung und eine Gebrauchsanleitung kostenlos mitzuliefern. Bei Softwareprodukten ist die Lieferpflicht erst erfüllt, wenn auch die vollständige (systemtechnische und Benutzer-) Dokumentation übergeben ist. Bei speziell für uns erstellten Programmen ist daneben auch das Programm im Quellformat zu liefern.

5.5 Erbringen Sie Lieferungen oder Leistungen auf unserem Betriebsgelände, sind Sie zur Einhaltung der Hinweise zu Sicherheit, Umwelt- und Brandschutz für Betriebsfremde in der jeweils gültigen Fassung verpflichtet.

6.Rechnungen, Zahlungen

6.1 Rechnungen sind uns per E-Mail zuzusenden (rechnung@kito.de); unsere Bestellnummer ist in den Rechnungen anzugeben.

6.2 Ihr Anspruch auf das Entgelt wird 30 Tage nach Wareneingang und Erhalt Ihrer Rechnung zur Zahlung fällig oder nach unserer Wahl nach 14 Tagen mit 2% Skonto. Als Zeitpunkt der Zahlung gilt derjenige Tag, an dem unsere Bank den Überweisungsauftrag erhalten hat.

6.3 Zahlungen bedeuten keine Anerkennung der Lieferung oder Leistung als vertragsgemäß. Bei fehlerhafter oder unvollständiger Lieferung oder Leistung sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, Zahlungen auf Forderungen aus der Geschäftsbeziehung in angemessenem Umfang bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten.

6.4 Die Abtretung Ihrer Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen.

7.Sicherheit, Umweltschutz

7.1 Ihre Lieferungen und Leistungen müssen den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den Sicherheits- und Umweltschutzbestimmungen einschließlich der Verordnung über gefährliche Stoffe, dem ElektroG und den Sicherheitsempfehlungen der zuständigen deutschen Fachgremien oder Fachverbände, z.B. VDE, VDI, DIN, entsprechen. Einschlägige Bescheinigungen, Prüfzeugnisse und Nachweise sind kostenlos mitzuliefern.

7.2Sie sind verpflichtet, den aktuellen Stand der für Ihre Komponenten zutreffenden Richtlinien und Gesetze hinsichtlich von Stoffbeschränkungen zu ermitteln und einzuhalten. Sie sind verpflichtet, verbotene Stoffe nicht einzusetzen. Vermeidungs- und Gefahrstoffe laut den geltenden Gesetzen und Richtlinien sind auf den Spezifikationen durch Sie anzugeben. Falls zutreffend sind die Sicherheitsdatenblätter bereits mit den Angeboten und bei der jeweiligen Erstbelieferung mit dem Lieferschein (mindestens in Deutsch oder Englisch) abzugeben. Hinweise über Überschreitungen von Stoffeinschränkungen und Lieferung von Verbotsstoffen sind uns umgehend mitzuteilen.

7.3 Bei Lieferungen und beim Erbringen von Leistungen sind Sie allein für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich. Danach erforderliche Schutzvorrichtungen sowie etwaige Anweisungen des Herstellers sind kostenlos mitzuliefern.

8.Import- und Exportbestimmungen, Zoll

8.1 Bei Lieferungen und Leistungen, die aus einem der EU angehörenden Land außerhalb Deutschlands erfolgen, ist Ihre EU-Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. anzugeben.

8.2 Importierte Waren sind verzollt zu liefern. Sie sind verpflichtet, im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1207 /
2001 auf Ihre Kosten geforderte Erklärungen und Auskünfte zu erteilen, Überprüfungen durch die Zollbehörde zuzulassen und erforderliche amtliche Bestätigungen beizubringen.

8.3 Sie sind verpflichtet, uns über etwaige Genehmigungspflichten bei (Re-) Exporten gemäß deutschen, europäischen und US-Amerikanischen Ausfuhr- und Zollbestimmungen sowie Ausfuhr- und Zollbestimmungen des Ursprungslands der Waren und Dienstleistungen ausführlich und schriftlich zu unterrichten.

9.Gefahrübergang, Abnahme, Eigentumsrechte

9.1 Unabhängig von der vereinbarten Preisstellung geht die Gefahr bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage mit Eingang bei der von uns angegebenen Lieferanschrift und bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage mit erfolgreichem Abschluss unserer Abnahme auf uns über. Die Inbetriebnahme oder Nutzung ersetzen unsere Abnahmeerklärung nicht.

9.2Das Eigentum an der gelieferten Ware geht nach Bezahlung auf uns über. Jeder verlängerte oder erweiterte Eigentumsvorbehalt ist ausgeschlossen.

10.Untersuchungs- und Rügeobliegenheit, Untersuchungsaufwand

10.1 Eine Wareneingangskontrolle findet im Hinblick auf offenkundige Mängel statt. Verborgene Mängel rügen wir, sobald diese nach den Gegebenheiten des ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs festgestellt werden. Sie verzichten auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge für alle innerhalb von vierzehn Tagen ab Feststellung gerügten Mängel.

10.2 Senden wir Ihnen mangelhafte Ware zurück, so sind wir berechtigt, Ihnen den Rechnungsbetrag zurück zu belasten zzgl. einer Aufwandspauschale von 5 % des Preises der mangelhaften Ware. Den Nachweis höherer Aufwendungen behalten wir uns vor. Der Nachweis geringerer oder keiner Aufwendungen bleibt Ihnen vorbehalten.

11.Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel

11.1 Mangelhafte Lieferungen sind unverzüglich durch mangelfreie Lieferungen zu ersetzen und mangelhafte Leistungen mangelfrei zu wiederholen. Im Falle von Entwicklungs- oder Konstruktionsfehlern sind wir berechtigt, sofort die in Ziffer 11.3 vorgesehenen Rechte geltend zu machen.
11.2 Eine Nachbesserung mangelhafter Lieferungen oder Leistungen bedarf unserer Zustimmung. Während der Zeit, in der sich der Gegenstand der Lieferung oder Leistung nicht in unserem Gewahrsam befindet, tragen Sie die Gefahr.

11.3 Beseitigen Sie den Mangel auch innerhalb einer Ihnen gesetzten angemessenen Nachfrist nicht, so können wir nach unserer Wahl vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern und jeweils zusätzlich Schadensersatz fordern.

11.4 In dringenden Fällen (insbesondere bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr außergewöhnlich hoher Schäden), zur Beseitigung geringfügiger Mängel sowie im Fall Ihres Verzugs mit der Beseitigung eines Mangels sind wir berechtigt, nach Ihrer vorhergehenden Information und Ablauf einer der Situation angemessenen kurzen Nachfrist, auf Ihre Kosten den Mangel und etwa dadurch entstandene Schäden selbst zu beseitigen oder durch einen Dritten auf Ihre Kosten beseitigen zu lassen. Dies gilt auch, wenn Sie verspätet liefern oder leisten, und wir Mängel sofort beseitigen müssen, um eigenen Lieferverzug zu vermeiden.

11.5 Die Verjährungsfrist für unsere Ansprüche aus Sachmängeln beträgt 36 Monate ab Gefahrübergang gemäß Ziffer 9.1; die Verjährungsfrist für unsere Ansprüche aus Rechtsmängeln beträgt zehn Jahre ab Gefahrübergang gemäß Ziffer 9.1. Der Lauf der Verjährungsfrist wird gehemmt für den Zeitraum, der mit Absendung unserer Mängelanzeige beginnt und mit Erfüllung unseres Mängelanspruchs endet.

11.6 Haben Sie entsprechend unseren Plänen, Zeichnungen oder sonstigen besonderen Anforderungen zu liefern oder leisten, so gilt die Übereinstimmung der Lieferung oder Leistung mit den Anforderungen als ausdrücklich zugesichert. Sollte die Lieferung oder Leistung von den Anforderungen abweichen, stehen uns die in Ziffer 11.3 genannten Rechte sofort zu.

11.7 Unsere gesetzlichen Rechte bleiben im Übrigen unberührt.

12.Wiederholte Leistungsstörungen

12.1 Erbringen Sie im Wesentlichen gleiche oder gleichartige Lieferungen oder Leistungen nach schriftlicher Abmahnung erneut mangelhaft oder verspätet, so sind wir zum sofortigen Rücktritt berechtigt. Unser Rücktrittsrecht umfasst in diesem Fall auch solche Lieferungen und Leistungen, die Sie aus diesem oder einem anderen Vertragsverhältnis zukünftig noch an uns zu erbringen verpflichtet sind.

13. Freistellung bei Sach- und Rechtsmängeln

13.1 Sie stellen uns von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte – gleich aus welchem Rechtsgrund– wegen eines Sach- oder Rechtsmangels oder eines sonstigen Fehlers eines von Ihnen gelieferten Produktes gegen uns erheben, und erstatten uns die notwendigen Kosten unserer diesbezüglichen Rechtsverfolgung.

14. Technische Unterlagen, Werkzeuge, Fertigungsmittel

14.1 Von uns zur Verfügung gestellte technische Unterlagen, Werkzeuge, Werknormblätter, Fertigungsmittel usw. bleiben unser Eigentum; alle Marken-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte bleiben bei uns. Sie sind uns einschließlich aller angefertigter Duplikate sofort nach Ausführung der Bestellung unaufgefordert zurück zu geben; insoweit sind Sie zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nicht befugt. Sie dürfen die genannten Gegenstände nur zur Ausführung der Bestellung verwenden und sie unbefugten Dritten nicht überlassen oder sonst zugänglich machen. Das Duplizieren der genannten Gegenstände ist nur insoweit zulässig, als es zur Ausführung der Bestellung erforderlich ist.

14.2 Erstellen Sie für uns die in Ziffer 14.1 Satz 1 genannten Gegenstände teilweise oder ganz auf unsere Kosten, so gilt Ziffer 14.1 entsprechend, wobei wir mit der Erstellung unserem Anteil an den Herstellungskosten entsprechend (Mit-) Eigentümer werden. Sie verwahren diese Gegenstände für uns unentgeltlich; wir können jederzeit Ihre Rechte in Bezug auf den Gegenstand unter Ersatz noch nicht amortisierter Aufwendungen erwerben und den Gegenstand herausverlangen.

14.3 Sie sind verpflichtet, vorgenannte Gegenstände unentgeltlich zu pflegen, zu unterhalten und normalen Verschleiß zu beheben. Beauftragen Sie zur Ausführung unserer Bestellung einen Unterlieferanten mit der Herstellung von Werkzeugen und Mustern, treten Sie uns Ihre Forderungen gegen den Unterlieferanten auf Übereignung der Werkzeuge und Muster ab.

15. Beistellung von Material

15.1 Von uns beigestelltes Material bleibt unser Eigentum und ist von Ihnen unentgeltlich und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns getrennt von Ihren sonstigen Sachen zu verwahren und als unser Eigentum zu kennzeichnen. Es darf nur zur Durchführung unserer Bestellung verwendet werden. Beschädigungen am beigestellten Material sind von Ihnen zu ersetzen.

15.2 Verarbeiten Sie das beigestellte Material oder bilden Sie es um, so erfolgt diese Tätigkeit für uns. Wir werde unmittelbar Eigentümer der hierbei entstandenen neuen Sachen. Macht das beigestellte Material nur einen Teil der neuen Sachen aus, steht uns Miteigentum an den neuen Sachen in dem Anteil zu, der dem Wert des darin enthaltenen beigestellten Materials entspricht.

16. Vertraulichkeit

16.1 Sie sind verpflichtet, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die Ihnen durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

16.2 Die Herstellung für Dritte, die Schaustellung von speziell für uns, insbesondere nach unseren Plänen, Zeichnungen oder sonstigen besonderen Anforderungen gefertigten Erzeugnissen, Veröffentlichungen betreffend die Bestellungen und Leistungen sowie die Bezugnahme auf diese Bestellung gegenüber Dritten bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

16.3 Wir weisen darauf hin, dass wir personenbezogene Daten speichern, die mit unserer Geschäftsbeziehung zu Ihnen zusammenhängen.

17. Sonstiges

17.1 Erfüllungsort ist die jeweils angegebene Lieferanschrift.

17.2 Gerichtsstand ist, sofern Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, unser Firmensitz (Braunschweig). Wir sind jedoch berechtigt, Sie auch an Ihrem Sitz in Anspruch zu nehmen.

17.3 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechts und der Verweisungsvorschriften des deutschen Internationalen Privatrechts.

17.4 Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.

Nach oben scrollen