Endarmatur, für Atmungsöffnungen an Tankanlagen. Vorwiegend als Be- und Entlüftungseinrichtung für Festdachtanks. Zur Verhinderung von unzulässigem Über- und Unterdruck sowie unerwünschten Vergasungsverlusten bzw. unzulässigen Emissionen. Gehäuseaufbau senkrecht auf einem Tankdach. Die Produktdämpfe können über eine Rohrleitung in die Atmosphäre abgeführt werden, die an dem Anschlussflansch an der Überdruckseite angeschlossen ist. Nennweiten: DN 50 – DN 300 2″ – 12″
Endarmatur, für Atmungsöffnungen an Tankanlagen. Vorwiegend als Be- und Entlüftungseinrichtung für Festdachtanks. Zur Verhinderung von unzulässigem Über- und Unterdruck, sowie unerwünschten Vergasungsverlusten, bzw. unzulässigen Emissionen. Gehäuseaufbau senkrecht auf einem Tankdach. Nennweiten: DN 50 – DN 300 2″ – 12″
Endarmatur, vorzugsweise für nicht brennbare, unter Schutzgas gelagerte Flüssigkeiten, zur Be- und Entlüftung von Festdachtanks und oberirdischen Behältern, mit seitlichem Anschluss für Schutzgasleitung. Das Überdruckventil verhindert unnötige Schutzgasverluste. Das Steuerventil regelt automatisch die Schutzgaszufuhr und den Schutzgasdruck im Behälter. Max. Vordruck s. Einstellung „Vacuum“. Nennweiten: DN 50 – DN 100 2″ – 4″
Endarmatur, für Atmungsöffnungen an Tankanlagen. Vorwiegend als Be- und Entlüftungseinrichtung für Festdachtanks. Zur Verhinderung von unzulässigem Über- und Unterdruck sowie unerwünschten Vergasungsverlusten bzw. unzulässigen Emissionen. Gehäuseaufbau senkrecht auf einem Tankdach. Nennweiten: DN 50 – DN 250 2″ – 10″
Endarmatur, für Atmungsöffnungen an Tankanlagen. Vorwiegend als Be- und Entlüftungseinrichtung für Festdachtanks. Zur Verhinderung von unzulässigem Über- und Unterdruck, sowie unerwünschten Vergasungsverlusten bzw. unzulässigen Emissionen. Gehäuseaufbau senkrecht auf einem Tankdach. Nennweiten: DN 50 – DN 250 2″ – 10″
Endarmatur an Lagerbehältern und Silos für staubförmige Stoffe und Granulate. Be- und Entlüftungseinrichtung zur Verhinderung gefährlicher Über- und Unterdrücke. Alle beweglichen Bauteile befinden sich außerhalb des Lagerraumes. Nennweiten: DN 50 – DN 350 2″ – 14″
Endarmatur, als Be- und Entlüftungseinrichtung, vorwiegend für Behälter zur Lagerung von nicht brennbaren Flüssigkeiten. Zur Verhinderung von unzulässigem Über- oder Unterdruck sowie Vergasungsverlusten bzw. unzulässigen Emissionen. Nicht explosions- und dauerbrandsicher. Nennweiten: DN 25 1″
Endarmatur, als Be- und Entlüftungseinrichtung, vorwiegend für Behälter zur Lagerung von nicht brennbaren Flüssigkeiten. Zur Verhinderung von unzulässigem Über- oder Unterdruck sowie Vergasungsverlusten bzw. unzulässigen Emissionen. Nicht explosions- und dauerbrandsicher. Nennweiten: DN 50 – DN 250 2″ – 10″
Endarmatur, als Be- und Entlüftungseinrichtung, vorwiegend für Behälter zur Lagerung von nicht brennbaren Flüssigkeiten. Zur Verhinderung von unzulässigem Über- oder Unterdruck sowie Vergasungsverlusten bzw. unzulässigen Emissionen. Nicht explosions- und dauerbrandsicher. Nennweiten: DN 50 – DN 250 2″ – 10″