H 34 N KITO®EFA-Def0-I-…/…-2,5 KITO® EFA-Def0-I-…/…-2,5-T (-TT)
Zum Einbau in Rohrleitungen zum Schutz von Behältern und Anlagenteilen gegen Deflagration brennbarer Flüssigkeiten und Gase.
Einsetzbar für alle Stoffe der Explosionsgruppe IIA1 (alt : I) mit einer Normspaltweite (MESG) ≥ 1,14 mm.
Beidseitig wirkend, für einen maximalen Betriebsdruck von 2,5 bar abs. und einer maximalen Betriebstemperatur von 60 °C.
Der Abstand von der Zündquelle bis zur Armatur darf eine Länge von 50 x Rohrinnendurchmesser nicht überschreiten.
Der Einbau der Deflagrationsrohrsicherung ist sowohl in horizontal als auch in vertikal verlaufenden Leitungen zulässig.
Ausgerüstet mit einem oder zwei Thermofühlern sind die Armaturen unter atmosphärischen Bedingungen, mit einer Brenndauer von tBT = 1,0 min, kurzzeitbrandsicher.
Bei Betrieb mit nur einem Thermofühler muss dieser an der Armaturenseite angebracht sein, aus der ein Brand zu erwarten ist.
H 40.2 N KITO®RG-Def-I-…-1,3 KITO®RG-Def-I-…-1,3-T (-TT) -Ausführung mit Flanschanschluss-
Zum Einbau in Rohrleitungen zum Schutz von Behältern und Anlagenteilen gegen Deflagration brennbarer Flüssigkeiten und Gase. Einsetzbar für alle Stoffe der Explosionsgruppe IIA1 (alt: I) mit einer Normspaltweite (MESG) ≥ 1,14 mm. Beidseitig wirkend, für einen maximalen Betriebsdruck von 1,3 bar abs. und einer maximalen Betriebstemperatur von 60 °C. Der Abstand von der Zündquelle bis […]
G 30 N KITO®FS-Det4-IIA-…-1,2
Einbau in Rohrleitungen als Detonationsrohrsicherung z. B. zur Absicherung von Zündgasleitungen oder Messeinrichtungen. Einsetzbar für alle Stoffe der Explosionsgruppen IIA1 bis IIA mit einer Normspaltweite (MESG) > 0,9 mm. Beidseitig wirkend, für einen maximalen Betriebsdruck von 1,2 bar abs. und einer maximalen Betriebstemperatur von 60 °C. Nennweiten: G½“ – G2″
H 26.2 N KITO®RV/N-IIA-1000/…-1,2-X08 KITO®RV/N-IIA-1000/…-1,2-X08-T
Zum Einbau in Rohrleitungen (z.B. zu thermischen Nachverbrennungsanlagen) zum Schutz gegen Rohrdeflagrationen brennbarer Flüssigkeiten und Gase. Einsetzbar für alle Stoffe der Explosionsgruppen IIA1 bis IIA mit einer Normspaltweite (MESG) > 0,9 mm. Einseitig wirkend, für einen maximalen Betriebsdruck von 1,2 bar abs. und eine maximale Betriebstemperatur von 80 °C. Der Abstand von der Zündquelle bis […]
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