Endarmatur, für Atmungsöffnungen an Tankanlagen, explosions- und dauerbrandsicher für bestimmte brennbare Flüssigkeiten der
Explosionsgruppe IIA mit einer Normspaltweite (NSW) > 0,9 mm für eine maximale Betriebstemperatur von 60 °C.
Als Be- und Entlüftungseinrichtung für Festdachtanks, zur Verhinderung von unzulässigem Über- oder Unterdruck und zur Verringerung von Vergasungsverlusten
durch variable Druckeinstellung der gewichtsbelasteten Ventileinrichtungen.
Anbaumöglichkeit für eine ex-geschützte Kondensatablasssicherung.
G 26.2 N KITO®RG-Det4-IIA-…-4,5 KITO®RG-Det4-IIA-…-4,5-T (-TT)
Zum Einbau in Rohrleitungen zum Schutz von Behältern und Anlagenteilen gegen stabile Detonationen brennbarer Flüssigkeiten und Gase. Getestet und geprüft als Detonationsrohrsicherung Typ 4. Einsetzbar für alle Stoffe der Explosionsgruppen IIA1 bis IIA mit einer Normspaltweite (MESG) > 0,9 mm. Beidseitig wirkend, für einen maximalen Betriebsdruck von 4,5 bar abs. und einer maximalen Betriebstemperatur von […]
H 26.1 N KITO®RV/N-1200/600-IIA-1,6 KITO®RV/N-1200/600-IIA-1,6-T (-TT)
Zwischenarmatur, Einbau vorwiegend als Deflagrationsrohrsicherung in Rohrleitungen zu thermischen Nachverbrennungsanlagen für Dampf/Luft-Gas/Luftgemische. Einsetzbar für alle Stoffe der Explosionsgruppen IIA1 bis IIA mit einer Normspaltweite (MESG) > 0,9 mm. Der max. Betriebsdruck ist auf 1,6 bar abs. und die maximale Betriebstemperatur auf 200 °C begrenzt. Die max. Rohrlänge von der KITO®-Sicherung bis zur Zündquelle ist begrenzt […]
B 7 N KITO®VH-…-IIC
als Endarmatur, für Atmungsöffnungen an Tankanlagen, explosionssicher für brennbare Stoffe der Explosionsgruppe IIC mit einer Normspaltweite (NSW) < 0,5 mm für eine maximale Betriebstemperatur von 60 °C. Armatur darf nicht im geschlossenen Raum münden. Aufbau auf Tankdächern, Domdeckeln oder am Ende von Be- und Entlüftungsleitungen. Die Endarmatur verhindert einen Flammendurchschlag in die Behälter. Die Gase […]
E 13.4 N KITO®VD/KS-IIB1-…
als Endarmatur explosions- und dauerbrandsicher für brennbare Flüssigkeiten und Dämpfe der Explosionsgruppe IIB1 sowie Alkohole mit einer NSW ≥ 0,85 mm für eine maximale Betriebstemperatur von 60 °C. Für Atmungsöffnungen an Tankanlagen zur Entlüftung und Sicherung gegen unzulässigen Über- und Unterdruck. Durch entsprechende Druckeinstellung werden Vergasungsverluste des Lagermediums verhindert oder stark eingeschränkt. Aufbau senkrecht […]
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