als Endarmatur, für Atmungsöffnungen an Tankanlagen, explosions- und dauerbrandsicher für brennbare Flüssigkeiten und Dämpfe bis
zur Explosionsgruppe IIB1 sowie Alkohole mit einer NSW ≥ 0,85 mm für eine maximale Betriebstemperatur von 60 °C.
Armatur darf nicht im geschlossenen Raum münden.
Aufbau auf Tankdächern, Domdeckeln oder am Ende von Be- und Entlüftungsleitungen.
Als Be- undEntlüftungseinrichtung für Festdachtanks zur Verhinderung von unzulässigen Über- und Unterdrücken und zur Verringerung von
Vergasungsverlusten durch variable Druckeinstellung.
Anbaumöglichkeit für eine ex-geschützte Kondensatablasssicherung.
Nicht explosionssichere Ventilkombination für die Be- und Entlüftung von Behältern in denen nichtbrennbare, aber aggressive Medien, z.B. Säuren lagern. Nicht geeignet für brennbare, entzündliche, leicht oder hoch entzündliche Medien. Nennweiten: DN 25 – DN 200 1″- 8″
Überdruckventile
ohne Flammensicherung
M 6 N KITO®DE/cont. 20
Dauerbrandsichere Druckentlastungsvorrichtung für ortsbewegliche Tanks (GGVSE/ADR und GGVSE/RID) zur Beförderung brennbarer Flüssigkeiten und Gase mit Ausnahme von Schwefelkohlenstoff. Einsetzbar bis zur Explosionsgruppe IIB3 mit einer Normspaltweite (NSW) ≥ 0,65 mm für eine maximale Betriebstemperatur von 60 °C. Zum gefahrlosen Druckausgleich mit der Atmosphäre vor dem Öffnen von Tankdeckeln bzw. Leitungsanschlüssen. Ein Rohrleitungsanschluss anstelle der Verschlusskappe […]
F 61 N KITO®VD/Sc-…
Zwischenarmatur, zur Be- oder Entlüftung von Behältern, vorzugsweise jedoch zum Einbau in Rohrleitungen. Je nach Einbaulage als Über- oder Unterdruckventil einzusetzen. Auch als Rückschlagarmatur oder Überströmventil zu verwenden. Gleiche Funktion wie KITO® VD/TA-…, siehe Typenblatt F 30 N. Nennweiten: DN 25 – DN 200 1″ – 8″
G 20.5 N KITO®FD6-Det4-IIB3-…-1,2 KITO®FD6-Det4-IIB3-…-1,2-T
Zum Einbau in Rohrleitungen zum Schutz von Behältern und Anlagenteilen gegen stabile Detonationen brennbarer Flüssigkeiten und Gase. Getestet und geprüft als Detonationsrohrsicherung Typ 4. Einsetzbar für alle Stoffe der Explosionsgruppen IIA1 bis IIB3 mit einer Normspaltweite (MESG) ≥ 0,65 mm. Einseitig wirkend, für einen maximalen Betriebsdruck von 1,2 bar abs. und einer maximalen Be-triebstemperatur von […]
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