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F 32.1 N
KITO®VD/TL-1-…Zwischenarmatur mit Be- und Entlüftungs-Ventilfunktion für Behälter, vorzugsweise zum Einbau in Rohrleitungen. Die Abluft wird über eine Rohrleitung abgeführt. Die Belüftung erfolgt ebenfalls über eine Rohrleitung, die vorzugsweise für eine Schutzgaszuführung vorgesehen wird. Funktionen wie KITO® VD/o3 (Typenblatt F 18 N). Nennweiten: DN 25 – DN 150 1″ – 6″
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G 14 N
KITO®FL/IN-…-IIB3Endarmatur, detonations- und flammendurchschlagsicher, zum Anbau an das Rohrende von Füll- und Entleerungsleitungen innerhalb von Tanks zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten der Explosionsgruppe IIB3 mit einer Normspaltweite (NSW) ≥ 0,65 mm für eine maximale Betriebstemperatur von 60 °C. Mit einer als Flammensperre ausgebildeten Leerhebesicherung zur Verhinderung des Absaugens von Sperrflüssigkeit. Getestet und geprüft als Detonationssicherung Typ […]
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E 16.9.1 N
KITO®VD/MC-IIB1-…als Endarmatur, für Atmungsöffnungen an Tankanlagen, explosions- und dauerbrandsicher für brennbare Flüssigkeiten und Dämpfe bis zur Explosionsgruppe Explosionsgruppe IIB1 sowie Alkohole mit einer NSW ≥ 0,85 mm für eine maximale Betriebstemperatur von 60 °C. Armatur darf nicht im geschlossenen Raum münden. Aufbau auf Tankdächern, Domdeckeln oder am Ende von Be- und Entlüftungsleitungen. Als Be- und […]
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G 20.3 N
KITO®FD6-Det4-IIB1-…-1,2
KITO®FD6-Det4-IIB1-…-1,2-TZum Einbau in Rohrleitungen zum Schutz von Behältern und Anlagenteilen gegen stabile Detonationen brennbarer Flüssigkeiten und Gase. Getestet und geprüft als Detonationsrohrsicherung Typ 4. Einsetzbar für alle Stoffe der Explosionsgruppen IIA1 bis IIB1 mit einer Normspaltweite (MESG) ≥ 0,85 mm. Einseitig wirkend, für einen maximalen Betriebsdruck von 1,2 bar abs. und einer maximalen Be-triebstemperatur von […]
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G 22.6 N
KITO®EFA-Det4-IIA-…/…-1,2-X22
KITO®EFA-Det4-IIA-…/…-1,2-X22-T (-TT)Zum Einbau in Rohrleitungen zum Schutz von Behältern und Anlagenteilen gegen stabile Detonationen brennbarer Flüssigkeiten und Gase. Getestet und geprüft als Detonationsrohrsicherung Typ 4. Einsetzbar für alle Stoffe der Explosionsgruppen IIA1 bis IIA mit einer Normspaltweite (MESG) > 0,9 mm. Beidseitig wirkend, für einen maximalen Betriebsdruck von 1,2 bar abs. und einer maximalen Betriebstemperatur von […]