A 07.1 N
Absicherung sonstiger Anlagen
Beispielhafte Absicherung einer Biogasanlage
Beispielhafte Absicherung einer Biogasanlage
als explosionssicheres Endventil für Atmungsöffnungen an Tanks, Behältern und Rohrleitungen zur Verhinderung von unzulässig hohen Unterdrücken. Einsetzbar für alle brennbaren Flüssigkeiten bis zur Explosionsgruppe IIB3 mit einer Normspaltweite (NSW) ≥ 0,65 mm für eine maximale Betriebstemperatur von 60 °C. Geeignet auch für ortsbewegliche Tanks zur Beförderung brennbarer Flüssigkeiten. Nennweiten: G 1/4″ , G 3/8″
Zubehör zum Einschrauben in Armaturengehäuse dauerbrandsicherer Überdruckventile und Über- und Unterdruckventile, zugelassen für brennbare Flüssigkeiten und Dämpfe der Explosionsgruppe IIA mit einer NSW > 0,9 mm. Die Kondensatablasssicherung ermöglicht das Ablaufen von Kondensat durch die Gehäuse nach außen und verhindert ein Eindringen von Flammen in die Ventile. Nennweiten: G 1/4″ , G 3/8″
Einbau in Rohrleitungen als Detonationsrohrsicherung z. B. zur Absicherung von Zündgasleitungen oder Messeinrichtungen. Einsetzbar für alle Stoffe der Explosionsgruppen IIA1 bis IIC mit einer Normspaltweite (MESG) < 0,5 mm. Beidseitig wirkend, für einen maximalen Betriebsdruck von 1,2 bar abs. und einer maximalen Betriebstemperatur von 60 °C. Nennweiten: G½“ – G2″
Zum Einbau in Rohrleitungen zum Schutz von Behältern und Anlagenteilen gegen stabile Detonationen brennbarer Flüssigkeiten und Gase. Getestet und geprüft als Detonationsrohrsicherung Typ 4. Einsetzbar für alle Stoffe der Explosionsgruppen IIA1 bis IIA mit einer Normspaltweite (MESG) > 0,9 mm. Beidseitig wirkend, für einen maximalen Betriebsdruck pmax = 2,5 bar abs. bis einschließlich zur NG […]
Endarmatur, detonations- und flammendurchschlagsicher, zum Anbau an das Rohrende von Füllleitungen innerhalb von Tanks zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten der Explosionsgruppe IIB3 mit einer Normspaltweite (NSW ) ≥ 0,65 mm für eine maximale Betriebstemperatur von 60 °C. Getestet und geprüft als Detonationssicherung Typ 4. Besonders geeignet für liegende und unterirdische Behälter. Einbaulage lotrecht. Es dürfen nur […]
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